Verkehrsregeln: Frankreich und Polen im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Frankreich und Polen die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Frankreich | Polen |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 20 / 50 km/h |
| Außerorts | 80 / 90 km/h | 90 / 100 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 110 / 130 km/h | 120 / 140 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | < 0.2 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.2 mg/ml | < 0.2 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.5 mg/ml | < 0.2 mg/ml |
| Tagfahrlicht | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Ganztägig vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Saisonal dort vorgeschrieben, wo Verkehrszeichen dies verlangen | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck, Warnweste | Feuerlöscher, Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Frankreich
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt außerdem niedrigere Begrenzungen bei Nässe sowie 50 km/h bei einer Sichtweite unter 50 Metern.
Blutalkoholgrenzen: Für Bus- und Reisebusfahrer gilt ein Grenzwert von 0,2 mg/ml.
Winterreifen / Winterausrüstung: In ausgeschilderten Bergregionen sind Winterreifen oder Schneeketten vom 1. November bis zum 31. März vorgeschrieben.
Polen
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: In Wohnbereichen gelten 20 km/h; 100 km/h gelten auf einbahnigen Schnellstraßen oder geeigneten Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen; 120/140 km/h sind die Begrenzungen für Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen beziehungsweise Autobahnen.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.