Europaweiter Vergleich
Winterreifen nach Land
Vergleichen Sie saisonale und witterungsabhängige Anforderungen an Winterreifen oder Winterausrüstung.
| Land | Zusammenfassung der Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Albanien | Pflicht, wo Verkehrszeichen es anordnenKeine landesweite Pflicht; Straßenbehörden können Winterreifen oder Ketten auf bestimmten Straßen durch Beschilderung anordnen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Andorra | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenWinterausrüstung ist vorgeschrieben, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist; vom 1. November bis zum 15. Mai müssen alle Fahrzeuge Schneeketten mitführen, sofern sie nicht mit Winter- oder M+S-Reifen ausgestattet sind. | Offizielle Quelle ↗ |
| Belarus | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenVom 1. Dezember bis zum 1. März sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifen an allen Rädern vorgeschrieben. | Offizielle Quelle ↗ |
| Belgien | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Bosnien und Herzegowina | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenZeiträume und Spezifikationen der Winterausrüstung werden durch eine Ministerialverordnung festgelegt; das Fahren ohne sie wird dort geahndet, wo sie vorgeschrieben ist. | Offizielle Quelle ↗ |
| Bulgarien | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Deutschland | VorgeschriebenDie Quelle gibt an, dass Winterreifen vorgeschrieben sind, nennt jedoch keine Daten oder Bedingungen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Dänemark | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Estland | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenVom 1. Dezember bis zum 1. März. | Offizielle Quelle ↗ |
| Finnland | VorgeschriebenDie Quelle gibt an, dass Winterreifen vorgeschrieben sind, nennt jedoch keine Daten oder Bedingungen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Frankreich | Saisonal dort vorgeschrieben, wo Verkehrszeichen dies verlangenIn ausgeschilderten Bergregionen sind Winterreifen oder Schneeketten vom 1. November bis zum 31. März vorgeschrieben. | Offizielle Quelle ↗ |
| Griechenland | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Irland | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Island | In der standardisierten Quelle nicht angegebenSpikereifen sind vom 31. Oktober bis zum 15. April erlaubt; eine allgemeine Winterreifenpflicht wurde in den geprüften offiziellen Quellen nicht bestätigt. | Offizielle Quelle ↗ |
| Italien | VorgeschriebenDie Quelle gibt an, dass Winterreifen vorgeschrieben sind, nennt jedoch keine Daten oder Bedingungen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Kosovo | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenWinterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März vorgeschrieben sowie jederzeit bei Schnee oder Eis. | Offizielle Quelle ↗ |
| Kroatien | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenWinterausrüstung ist auf Hauptstraßen vom 15. November bis zum 15. April und auf anderen Straßen bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben. | Offizielle Quelle ↗ |
| Lettland | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenVom 1. Dezember bis zum 1. März. | Offizielle Quelle ↗ |
| Liechtenstein | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Litauen | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenVom 10. November bis zum 31. März. | Offizielle Quelle ↗ |
| Luxemburg | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenBei winterlichen Verhältnissen (Schnee und Eis) für alle Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen vorgeschrieben. | Offizielle Quelle ↗ |
| Malta | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Monaco | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Montenegro | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenWinterausrüstung muss vom 15. November bis zum 30. März mitgeführt und immer dann verwendet werden, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt. | Offizielle Quelle ↗ |
| Niederlande | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Nordmazedonien | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenWinterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März vorgeschrieben; die Polizei kann nicht ausgerüstete Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen stoppen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Norwegen | Vorgeschrieben, wenn die Bedingungen winterliche Haftung erfordernPkw müssen Winterreifen, Ketten oder Ähnliches verwenden, wenn dies für eine ausreichende Straßenhaftung erforderlich ist. | Offizielle Quelle ↗ |
| Polen | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Portugal | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Republik Moldau | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenM+S-Reifen sind vorgeschrieben, wenn Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt; Spikereifen sind auf freien Straßen verboten. | Offizielle Quelle ↗ |
| Rumänien | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenAuf verschneiten und vereisten Straßen vorgeschrieben. | Offizielle Quelle ↗ |
| Russland | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenVon Dezember bis Februar an allen Rädern für Pkw und leichte Lieferwagen; Spikereifen sind von Juni bis August verboten. | Offizielle Quelle ↗ |
| San Marino | Pflicht, wo Verkehrszeichen es anordnenSchneeketten sind dort vorgeschrieben, wo dies ausgeschildert ist; eine allgemeine saisonale Pflicht wurde nicht gefunden. | Offizielle Quelle ↗ |
| Schweden | In einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenVom 1. Dezember bis zum 31. März, wenn die schwedische Polizei winterliche Verhältnisse feststellt. | Offizielle Quelle ↗ |
| Schweiz | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Serbien | In einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenVom 1. November bis zum 1. April, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt; Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe an allen Rädern. | Offizielle Quelle ↗ |
| Slowakei | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenVorgeschrieben, wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. | Offizielle Quelle ↗ |
| Slowenien | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenVom 15. November bis zum 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Spanien | In der standardisierten Quelle nicht angegebenDie Quelle nennt eine Schneekettenpflicht bei starkem Schneefall, führt aber keine Winterreifenpflicht für Pkw an. | Offizielle Quelle ↗ |
| Tschechien | In einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenVom 1. November bis zum 31. März bei Schnee und Eis. | Offizielle Quelle ↗ |
| Türkei | National nicht vorgeschriebenWinterreifen sind nur für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr vorgeschrieben, in einem je Provinz festgelegten Zeitraum; Privat-Pkw müssen für Tage mit Schnee oder Eis Schneeketten mitführen. | Offizielle Quelle ↗ |
| Ukraine | National nicht vorgeschriebenKeine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm. | Offizielle Quelle ↗ |
| Ungarn | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Vereinigtes Königreich | National nicht vorgeschrieben | Offizielle Quelle ↗ |
| Zypern | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Offizielle Quelle ↗ |
| Österreich | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenFür Fahrzeuge unter 3,5 t vorgeschrieben, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist. | Offizielle Quelle ↗ |
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.