Slowenien: Verkehrsregeln
Eine praktische Zusammenfassung der wichtigsten Regeln, die sich nach einem Grenzübertritt unterscheiden können. Die folgenden Angaben stammen aus der auf dieser Seite verlinkten offiziellen Quelle – der standardisierten Your-Europe-Länderseite oder dem nationalen Gesetz bzw. der nationalen Behörde.
Mit Quellen belegtÜbliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw
- Innerorts
- 10 / 20 / 30 / 50 km/h
- Außerorts
- 90 km/h
- Autobahnen / Schnellstraßen
- 110 / 130 km/h
Die innerörtlichen Alternativwerte gelten für verkehrsberuhigte Bereiche, Mischverkehrsflächen und Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzung; die Quelle nennt 110 km/h für Schnellstraßen und 130 km/h für Autobahnen.
Blutalkoholgrenzen
- Reguläre Fahrerinnen und Fahrer
- ≈ 0.5 mg/ml
- Fahranfängerinnen und Fahranfänger
- 0.0 mg/ml
- Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- 0.0 mg/ml
Die offizielle Quelle nennt 0,5 g/kg Blut; der angezeigte Wert in mg/ml ist eine ungefähre Umrechnung.
Beleuchtung, Winterregeln und Ausrüstung
- Tagfahrlicht
- Ganztägig vorgeschrieben
- Winterreifen / Winterausrüstung
- An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben Vom 15. November bis zum 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen.
- Pflichtausrüstung
- Warndreieck, Verbandkasten, Ersatzglühlampen, Warnweste
Streckenabhängige Prüfungen
- Umweltzonen
- Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
- Bußgelder und Durchsetzung
- Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
- Notrufnummer
- 112
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.