Verkehrsregeln: Schweiz und Slowenien im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Schweiz und Slowenien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Schweiz | Slowenien |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 10 / 20 / 30 / 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 100 / 120 km/h | 110 / 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | ≈ 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.1 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.1 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Ganztägig vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck | Warndreieck, Verbandkasten, Ersatzglühlampen, Warnweste |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | Nicht verifiziert | 112 |
Schweiz
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt 100 km/h für Schnellstraßen und 120 km/h für Autobahnen.
Tagfahrlicht: Gültig seit dem 1. Januar 2014.
Slowenien
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die innerörtlichen Alternativwerte gelten für verkehrsberuhigte Bereiche, Mischverkehrsflächen und Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzung; die Quelle nennt 110 km/h für Schnellstraßen und 130 km/h für Autobahnen.
Blutalkoholgrenzen: Die offizielle Quelle nennt 0,5 g/kg Blut; der angezeigte Wert in mg/ml ist eine ungefähre Umrechnung.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 15. November bis zum 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.