Verkehrsregeln: Schweiz und Liechtenstein im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Schweiz und Liechtenstein die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Schweiz | Liechtenstein |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h | 80 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 100 / 120 km/h | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | 0.8 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.1 mg/ml | 0.8 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.1 mg/ml | 0.8 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Empfohlen |
| Winterreifen / Winterausrüstung | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck | Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | Nicht verifiziert | Nicht verifiziert |
Schweiz
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt 100 km/h für Schnellstraßen und 120 km/h für Autobahnen.
Tagfahrlicht: Gültig seit dem 1. Januar 2014.
Liechtenstein
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Laut Quelle gibt es die Kategorie Autobahn/Schnellstraße in Liechtenstein nicht.
Blutalkoholgrenzen: Berufsfahrer dürfen während der Arbeitszeit und in den 6 Stunden vor Arbeitsbeginn keinen Alkohol konsumieren.
Tagfahrlicht: Die Quelle empfiehlt das Fahren mit Abblendlicht.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.