Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Spanien und Portugal im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Spanien und Portugal die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Spanien Portugal
Innerorts20 / 30 / 50 km/h50 km/h
Außerorts90 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen120 km/h100 / 120 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.5 mg/ml0.5 mg/ml
Fahranfängerinnen und Fahranfänger0.3 mg/ml0.2 mg/ml
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer0.3 mg/ml0.2 mg/ml
TagfahrlichtFür Motorräder und bei schlechter Sicht vorgeschriebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
Winterreifen / WinterausrüstungIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
PflichtausrüstungWarndreieck, Warnweste, FeuerlöscherWarnweste, Warndreieck
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112112

Spanien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Innerörtliche Begrenzungen hängen davon ab, ob Fahrbahn und Gehweg auf einer Ebene liegen und ob es je Fahrtrichtung einen oder mehrere Fahrstreifen gibt.

Tagfahrlicht: Für Motorräder vorgeschrieben; für andere Fahrzeuge nur bei eingeschränkter Sicht vorgeschrieben.

Winterreifen / Winterausrüstung: Die Quelle nennt eine Schneekettenpflicht bei starkem Schneefall, führt aber keine Winterreifenpflicht für Pkw an.

Pflichtausrüstung: Die Quelle lässt eine orangefarbene Notfallwarnleuchte anstelle von zwei Warndreiecken zu und beschränkt die Feuerlöscherpflicht auf Busse und Güterfahrzeuge über 3,5 t.

Portugal

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt 100 km/h für Schnellstraßen und 120 km/h für Autobahnen.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.