Verkehrsregeln: Spanien und Monaco im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Spanien und Monaco die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Spanien | Monaco |
|---|---|---|
| Innerorts | 20 / 30 / 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 120 km/h | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.3 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.3 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | Für Motorräder und bei schlechter Sicht vorgeschrieben | Keine allgemeine Tageslichtpflicht |
| Winterreifen / Winterausrüstung | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck, Warnweste, Feuerlöscher | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Spanien
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Innerörtliche Begrenzungen hängen davon ab, ob Fahrbahn und Gehweg auf einer Ebene liegen und ob es je Fahrtrichtung einen oder mehrere Fahrstreifen gibt.
Tagfahrlicht: Für Motorräder vorgeschrieben; für andere Fahrzeuge nur bei eingeschränkter Sicht vorgeschrieben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Die Quelle nennt eine Schneekettenpflicht bei starkem Schneefall, führt aber keine Winterreifenpflicht für Pkw an.
Pflichtausrüstung: Die Quelle lässt eine orangefarbene Notfallwarnleuchte anstelle von zwei Warndreiecken zu und beschränkt die Feuerlöscherpflicht auf Busse und Güterfahrzeuge über 3,5 t.
Monaco
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Im gesamten Fürstentum gilt eine allgemeine Begrenzung auf 50 km/h; 30 oder 70 km/h, wo ausgeschildert. Monaco ist vollständig bebaut, ohne Landstraßen oder Autobahnen.
Tagfahrlicht: Licht ist von Einbruch der Dunkelheit bis Sonnenaufgang sowie tagsüber vorgeschrieben, wenn die Bedingungen es erfordern.
Pflichtausrüstung: Der Code de la route sieht keine Liste der Bordausrüstung vor; ein liegengebliebenes Hindernis muss vorab abgesichert werden, ohne dass ein bestimmtes Gerät vorgeschrieben ist.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.