Verkehrsregeln: Slowenien und Ukraine im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Slowenien und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Slowenien | Ukraine |
|---|---|---|
| Innerorts | 10 / 20 / 30 / 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 110 / 130 km/h | 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | ≈ 0.5 mg/ml | 0.2 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.0 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.0 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben | National nicht vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck, Verbandkasten, Ersatzglühlampen, Warnweste | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Slowenien
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die innerörtlichen Alternativwerte gelten für verkehrsberuhigte Bereiche, Mischverkehrsflächen und Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzung; die Quelle nennt 110 km/h für Schnellstraßen und 130 km/h für Autobahnen.
Blutalkoholgrenzen: Die offizielle Quelle nennt 0,5 g/kg Blut; der angezeigte Wert in mg/ml ist eine ungefähre Umrechnung.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 15. November bis zum 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen.
Ukraine
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.
Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.