Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Serbien und Ukraine im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Serbien und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Serbien Ukraine
Innerorts50 km/h50 km/h
Außerorts80 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen100 / 130 km/h130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.2 mg/ml0.2 mg/ml
Fahranfängerinnen und Fahranfänger0.0 mg/mlIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer0.0 mg/mlIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
TagfahrlichtGanztägig vorgeschriebenAußerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungIn einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenNational nicht vorgeschrieben
PflichtausrüstungWarndreieck, WarnwesteVerbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer192 / 193112

Serbien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen; für Fahrer auf Probe gelten niedrigere Obergrenzen.

Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz gilt auch für alle Motorrad- und Mopedfahrer.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. November bis zum 1. April, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt; Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe an allen Rädern.

Notrufnummer: Polizei 192, Feuerwehr 193; 112 wird vom Innenministerium nicht genannt.

Ukraine

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.

Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.

Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.