Verkehrsregeln: Serbien und Ukraine im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Serbien und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Serbien | Ukraine |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 100 / 130 km/h | 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.2 mg/ml | 0.2 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.0 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.0 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | In einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben | National nicht vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck, Warnweste | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 192 / 193 | 112 |
Serbien
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen; für Fahrer auf Probe gelten niedrigere Obergrenzen.
Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz gilt auch für alle Motorrad- und Mopedfahrer.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. November bis zum 1. April, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt; Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe an allen Rädern.
Notrufnummer: Polizei 192, Feuerwehr 193; 112 wird vom Innenministerium nicht genannt.
Ukraine
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.
Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.