Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Serbien und Slowenien im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Serbien und Slowenien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Serbien Slowenien
Innerorts50 km/h10 / 20 / 30 / 50 km/h
Außerorts80 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen100 / 130 km/h110 / 130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.2 mg/ml≈ 0.5 mg/ml
Fahranfängerinnen und Fahranfänger0.0 mg/ml0.0 mg/ml
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer0.0 mg/ml0.0 mg/ml
TagfahrlichtGanztägig vorgeschriebenGanztägig vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungIn einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschriebenAn festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben
PflichtausrüstungWarndreieck, WarnwesteWarndreieck, Verbandkasten, Ersatzglühlampen, Warnweste
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer192 / 193112

Serbien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen; für Fahrer auf Probe gelten niedrigere Obergrenzen.

Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz gilt auch für alle Motorrad- und Mopedfahrer.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. November bis zum 1. April, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt; Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe an allen Rädern.

Notrufnummer: Polizei 192, Feuerwehr 193; 112 wird vom Innenministerium nicht genannt.

Slowenien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die innerörtlichen Alternativwerte gelten für verkehrsberuhigte Bereiche, Mischverkehrsflächen und Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzung; die Quelle nennt 110 km/h für Schnellstraßen und 130 km/h für Autobahnen.

Blutalkoholgrenzen: Die offizielle Quelle nennt 0,5 g/kg Blut; der angezeigte Wert in mg/ml ist eine ungefähre Umrechnung.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 15. November bis zum 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.