Verkehrsregeln: Russland und Ukraine im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Russland und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Russland | Ukraine |
|---|---|---|
| Innerorts | 60 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 110 km/h | 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.3 mg/ml | 0.2 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben | National nicht vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Russland
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 110 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf anderen Straßen für Pkw bis 3,5 t; regionale Behörden können die Begrenzungen durch Schilder anheben.
Blutalkoholgrenzen: Im Ordnungswidrigkeitengesetz definiert als 0,3 g pro Liter Blut oder 0,16 mg pro Liter Atemluft.
Winterreifen / Winterausrüstung: Von Dezember bis Februar an allen Rädern für Pkw und leichte Lieferwagen; Spikereifen sind von Juni bis August verboten.
Pflichtausrüstung: Der aktuelle Anhang der Verkehrsregeln führt für Pkw keinen Verbandkasten und keinen Feuerlöscher mehr auf; Anforderungen können sich weiterhin aus der technischen Vorschrift der Zollunion ergeben.
Ukraine
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.
Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.