Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Russland und Ukraine im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Russland und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Russland Ukraine
Innerorts60 km/h50 km/h
Außerorts90 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen110 km/h130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.3 mg/ml0.2 mg/ml
Fahranfängerinnen und FahranfängerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
Berufskraftfahrerinnen und BerufskraftfahrerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
TagfahrlichtGanztägig vorgeschriebenAußerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungWährend eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenNational nicht vorgeschrieben
PflichtausrüstungWarndreieckVerbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112112

Russland

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 110 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf anderen Straßen für Pkw bis 3,5 t; regionale Behörden können die Begrenzungen durch Schilder anheben.

Blutalkoholgrenzen: Im Ordnungswidrigkeitengesetz definiert als 0,3 g pro Liter Blut oder 0,16 mg pro Liter Atemluft.

Winterreifen / Winterausrüstung: Von Dezember bis Februar an allen Rädern für Pkw und leichte Lieferwagen; Spikereifen sind von Juni bis August verboten.

Pflichtausrüstung: Der aktuelle Anhang der Verkehrsregeln führt für Pkw keinen Verbandkasten und keinen Feuerlöscher mehr auf; Anforderungen können sich weiterhin aus der technischen Vorschrift der Zollunion ergeben.

Ukraine

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.

Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.

Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.