Verkehrsregeln: Nordmazedonien und Kosovo im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Nordmazedonien und Kosovo die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Nordmazedonien | Kosovo |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 80 / 100 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 110 / 130 km/h | 110 / 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.09 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.09 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Ganztägig vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Nordmazedonien
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen.
Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März vorgeschrieben; die Polizei kann nicht ausgerüstete Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen stoppen.
Pflichtausrüstung: Die Liste der Bordausrüstung ist in separaten Fahrzeugvorschriften geregelt, die hier nicht geprüft wurden.
Kosovo
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Nationalstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 80 km/h auf anderen Straßen.
Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz für Fahranfänger und neue Fahrer, die Kategorien C/D, Fahrlehrer und Berufsfahrer der Kategorie B.
Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März vorgeschrieben sowie jederzeit bei Schnee oder Eis.
Pflichtausrüstung: Eine Abschleppvorrichtung ist ebenfalls vorgeschrieben; ein Feuerlöscher, wo gesonderte Rechtsvorschriften dies vorsehen.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.