Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Republik Moldau und Ukraine im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Republik Moldau und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Republik Moldau Ukraine
Innerorts50 km/h50 km/h
Außerorts90 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen110 km/h130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.3 mg/ml0.2 mg/ml
Fahranfängerinnen und FahranfängerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
Berufskraftfahrerinnen und BerufskraftfahrerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
TagfahrlichtSaisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährigAußerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungBei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenNational nicht vorgeschrieben
PflichtausrüstungVerbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck, WarnwesteVerbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112112

Republik Moldau

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 110 km/h gelten auf Straßen mit dem Schnellstraßen-Zeichen; seit 2024 30 km/h in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern und Parks; Fahrer mit weniger als 1 Jahr Fahrpraxis maximal 70 km/h.

Blutalkoholgrenzen: Ordnungswidrigkeit ab 0,3 g/l im Blut (0,15 mg/l Atemluft); Strafbarkeit über 0,7 g/l.

Tagfahrlicht: Pkw ohne werkseitiges Tagfahrlicht müssen vom 1. November bis zum 31. März Abblendlicht verwenden; Motorräder, Fahranfänger und mehrere weitere Kategorien ganzjährig.

Winterreifen / Winterausrüstung: M+S-Reifen sind vorgeschrieben, wenn Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt; Spikereifen sind auf freien Straßen verboten.

Ukraine

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.

Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.

Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.