Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Republik Moldau und Serbien im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Republik Moldau und Serbien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Republik Moldau Serbien
Innerorts50 km/h50 km/h
Außerorts90 km/h80 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen110 km/h100 / 130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.3 mg/ml0.2 mg/ml
Fahranfängerinnen und FahranfängerIn der standardisierten Quelle nicht angegeben0.0 mg/ml
Berufskraftfahrerinnen und BerufskraftfahrerIn der standardisierten Quelle nicht angegeben0.0 mg/ml
TagfahrlichtSaisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährigGanztägig vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungBei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenIn einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben
PflichtausrüstungVerbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck, WarnwesteWarndreieck, Warnweste
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112192 / 193

Republik Moldau

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 110 km/h gelten auf Straßen mit dem Schnellstraßen-Zeichen; seit 2024 30 km/h in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern und Parks; Fahrer mit weniger als 1 Jahr Fahrpraxis maximal 70 km/h.

Blutalkoholgrenzen: Ordnungswidrigkeit ab 0,3 g/l im Blut (0,15 mg/l Atemluft); Strafbarkeit über 0,7 g/l.

Tagfahrlicht: Pkw ohne werkseitiges Tagfahrlicht müssen vom 1. November bis zum 31. März Abblendlicht verwenden; Motorräder, Fahranfänger und mehrere weitere Kategorien ganzjährig.

Winterreifen / Winterausrüstung: M+S-Reifen sind vorgeschrieben, wenn Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt; Spikereifen sind auf freien Straßen verboten.

Serbien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen; für Fahrer auf Probe gelten niedrigere Obergrenzen.

Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz gilt auch für alle Motorrad- und Mopedfahrer.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. November bis zum 1. April, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt; Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe an allen Rädern.

Notrufnummer: Polizei 192, Feuerwehr 193; 112 wird vom Innenministerium nicht genannt.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.