Verkehrsregeln: Griechenland und Montenegro im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Griechenland und Montenegro die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Griechenland | Montenegro |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 80 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 110 / 130 km/h | 100 / 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | 0.3 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.2 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.2 mg/ml | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | Ganztägig vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck, Verbandkasten, Feuerlöscher | Warndreieck, Warnweste |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Griechenland
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt 110 km/h für Schnellstraßen und 130 km/h für Autobahnen.
Montenegro
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen; innerorts können Schilder bis zu 80 km/h erlauben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung muss vom 15. November bis zum 30. März mitgeführt und immer dann verwendet werden, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt.
Beide offiziellen Quellen prüfen
Griechenland · Offizielle Quelle ↗ Montenegro · Offizielle Quelle ↗Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.