Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Bosnien und Herzegowina Nordmazedonien
Innerorts50 km/h50 km/h
Außerorts80 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen100 / 130 km/h110 / 130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.3 mg/ml0.5 mg/ml
Fahranfängerinnen und Fahranfänger0.0 mg/ml0.09 mg/ml
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer0.0 mg/ml0.09 mg/ml
TagfahrlichtGanztägig vorgeschriebenGanztägig vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungBei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenWährend eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben
PflichtausrüstungWarndreieck, WarnwesteIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer122 / 123 / 124112

Bosnien und Herzegowina

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen.

Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz für Fahrer unter 21 Jahren oder mit weniger als 3 Jahren Fahrpraxis, die Kategorien C/D und Berufsfahrer.

Winterreifen / Winterausrüstung: Zeiträume und Spezifikationen der Winterausrüstung werden durch eine Ministerialverordnung festgelegt; das Fahren ohne sie wird dort geahndet, wo sie vorgeschrieben ist.

Pflichtausrüstung: Verbandkasten und weitere Gegenstände sind in einer separaten technischen Verordnung geregelt, die hier nicht geprüft wurde.

Notrufnummer: Polizei 122, Feuerwehr 123, Rettung 124; ein landesweiter 112-Dienst ist offiziell nicht bestätigt.

Nordmazedonien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen.

Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März vorgeschrieben; die Polizei kann nicht ausgerüstete Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen stoppen.

Pflichtausrüstung: Die Liste der Bordausrüstung ist in separaten Fahrzeugvorschriften geregelt, die hier nicht geprüft wurden.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.