Verkehrsregeln: Bosnien und Herzegowina und Kroatien im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Bosnien und Herzegowina | Kroatien |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 100 / 130 km/h | 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.3 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.0 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.0 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Ganztägig vorgeschrieben | Saisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährig |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Warndreieck, Warnweste | Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatzglühlampen |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 122 / 123 / 124 | 112 |
Bosnien und Herzegowina
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen.
Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz für Fahrer unter 21 Jahren oder mit weniger als 3 Jahren Fahrpraxis, die Kategorien C/D und Berufsfahrer.
Winterreifen / Winterausrüstung: Zeiträume und Spezifikationen der Winterausrüstung werden durch eine Ministerialverordnung festgelegt; das Fahren ohne sie wird dort geahndet, wo sie vorgeschrieben ist.
Pflichtausrüstung: Verbandkasten und weitere Gegenstände sind in einer separaten technischen Verordnung geregelt, die hier nicht geprüft wurde.
Notrufnummer: Polizei 122, Feuerwehr 123, Rettung 124; ein landesweiter 112-Dienst ist offiziell nicht bestätigt.
Kroatien
Tagfahrlicht: Für Motorräder und Mopeds ganzjährig vorgeschrieben; für andere Fahrzeuge während der Winterzeit vorgeschrieben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung ist auf Hauptstraßen vom 15. November bis zum 15. April und auf anderen Straßen bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben.
Pflichtausrüstung: Ersatzglühlampen sind für Xenon-, Neon- oder LED-Leuchten nicht vorgeschrieben.
Beide offiziellen Quellen prüfen
Bosnien und Herzegowina · Offizielle Quelle ↗ Kroatien · Offizielle Quelle ↗Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.