Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Belarus und Ukraine im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Belarus und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Belarus Ukraine
Innerorts60 km/h50 km/h
Außerorts90 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen120 km/h130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.3 mg/ml0.2 mg/ml
Fahranfängerinnen und FahranfängerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
Berufskraftfahrerinnen und BerufskraftfahrerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
TagfahrlichtSaisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährigAußerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungWährend eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenNational nicht vorgeschrieben
PflichtausrüstungVerbandkasten, Feuerlöscher, WarndreieckVerbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112112

Belarus

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h außerorts.

Tagfahrlicht: Alle Fahrzeuge müssen vom 25. Mai bis zum 5. Juni und vom 25. August bis zum 5. September Tagfahrlicht verwenden; Motorräder, Kolonnen, Abschleppfahrten und Kindertransporte ganzjährig.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. Dezember bis zum 1. März sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifen an allen Rädern vorgeschrieben.

Ukraine

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.

Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.

Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.