Verkehrsregeln: Belarus und Ukraine im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Belarus und Ukraine die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Belarus | Ukraine |
|---|---|---|
| Innerorts | 60 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 120 km/h | 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.3 mg/ml | 0.2 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | Saisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährig | Außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben | National nicht vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Belarus
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h außerorts.
Tagfahrlicht: Alle Fahrzeuge müssen vom 25. Mai bis zum 5. Juni und vom 25. August bis zum 5. September Tagfahrlicht verwenden; Motorräder, Kolonnen, Abschleppfahrten und Kindertransporte ganzjährig.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. Dezember bis zum 1. März sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifen an allen Rädern vorgeschrieben.
Ukraine
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h.
Tagfahrlicht: Außerorts müssen ganzjährig Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Winterreifenpflicht; die Mindestprofiltiefe für Pkw beträgt 1,6 mm.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.