Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Belarus und Russland im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Belarus und Russland die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Belarus Russland
Innerorts60 km/h60 km/h
Außerorts90 km/h90 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen120 km/h110 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.3 mg/ml0.3 mg/ml
Fahranfängerinnen und FahranfängerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
Berufskraftfahrerinnen und BerufskraftfahrerIn der standardisierten Quelle nicht angegebenIn der standardisierten Quelle nicht angegeben
TagfahrlichtSaisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährigGanztägig vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungWährend eines festgelegten Zeitraums vorgeschriebenWährend eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben
PflichtausrüstungVerbandkasten, Feuerlöscher, WarndreieckWarndreieck
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112112

Belarus

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h außerorts.

Tagfahrlicht: Alle Fahrzeuge müssen vom 25. Mai bis zum 5. Juni und vom 25. August bis zum 5. September Tagfahrlicht verwenden; Motorräder, Kolonnen, Abschleppfahrten und Kindertransporte ganzjährig.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. Dezember bis zum 1. März sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifen an allen Rädern vorgeschrieben.

Russland

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 110 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf anderen Straßen für Pkw bis 3,5 t; regionale Behörden können die Begrenzungen durch Schilder anheben.

Blutalkoholgrenzen: Im Ordnungswidrigkeitengesetz definiert als 0,3 g pro Liter Blut oder 0,16 mg pro Liter Atemluft.

Winterreifen / Winterausrüstung: Von Dezember bis Februar an allen Rädern für Pkw und leichte Lieferwagen; Spikereifen sind von Juni bis August verboten.

Pflichtausrüstung: Der aktuelle Anhang der Verkehrsregeln führt für Pkw keinen Verbandkasten und keinen Feuerlöscher mehr auf; Anforderungen können sich weiterhin aus der technischen Vorschrift der Zollunion ergeben.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.