Verkehrsregeln: Belarus und Russland im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Belarus und Russland die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Belarus | Russland |
|---|---|---|
| Innerorts | 60 km/h | 60 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 120 km/h | 110 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.3 mg/ml | 0.3 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Tagfahrlicht | Saisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährig | Ganztägig vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck | Warndreieck |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Belarus
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h außerorts.
Tagfahrlicht: Alle Fahrzeuge müssen vom 25. Mai bis zum 5. Juni und vom 25. August bis zum 5. September Tagfahrlicht verwenden; Motorräder, Kolonnen, Abschleppfahrten und Kindertransporte ganzjährig.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. Dezember bis zum 1. März sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifen an allen Rädern vorgeschrieben.
Russland
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 110 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf anderen Straßen für Pkw bis 3,5 t; regionale Behörden können die Begrenzungen durch Schilder anheben.
Blutalkoholgrenzen: Im Ordnungswidrigkeitengesetz definiert als 0,3 g pro Liter Blut oder 0,16 mg pro Liter Atemluft.
Winterreifen / Winterausrüstung: Von Dezember bis Februar an allen Rädern für Pkw und leichte Lieferwagen; Spikereifen sind von Juni bis August verboten.
Pflichtausrüstung: Der aktuelle Anhang der Verkehrsregeln führt für Pkw keinen Verbandkasten und keinen Feuerlöscher mehr auf; Anforderungen können sich weiterhin aus der technischen Vorschrift der Zollunion ergeben.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.