Verkehrsregeln: Belarus und Lettland im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Belarus und Lettland die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Belarus | Lettland |
|---|---|---|
| Innerorts | 60 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h | 80 / 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 120 km/h | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.3 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | 0.2 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | 0.5 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Saisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährig | Ganztägig vorgeschrieben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben | Während eines festgelegten Zeitraums vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Verbandkasten, Feuerlöscher, Warndreieck | Warndreieck, Verbandkasten, Feuerlöscher |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Belarus
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, 90 km/h auf anderen Straßen; Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis maximal 70 km/h außerorts.
Tagfahrlicht: Alle Fahrzeuge müssen vom 25. Mai bis zum 5. Juni und vom 25. August bis zum 5. September Tagfahrlicht verwenden; Motorräder, Kolonnen, Abschleppfahrten und Kindertransporte ganzjährig.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. Dezember bis zum 1. März sind für Fahrzeuge bis 3,5 t Winterreifen an allen Rädern vorgeschrieben.
Lettland
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt 80 km/h auf Schotterstraßen und 90 km/h auf anderen außerörtlichen Straßen; ein Autobahnwert wird nicht angegeben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. Dezember bis zum 1. März.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.