Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Österreich und Serbien im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Österreich und Serbien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Österreich Serbien
Innerorts50 km/h50 km/h
Außerorts100 km/h80 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen130 km/h100 / 130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer< 0.5 mg/ml0.2 mg/ml
Fahranfängerinnen und Fahranfänger0.1 mg/ml0.0 mg/ml
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer0.1 mg/ml0.0 mg/ml
TagfahrlichtFür Motorräder und Mopeds vorgeschriebenGanztägig vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungBei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenIn einem festgelegten Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben
PflichtausrüstungVerbandkasten, Warndreieck, WarnwesteWarndreieck, Warnweste
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112192 / 193

Österreich

Tagfahrlicht: Scheinwerfer sind bei Tageslicht nur für Motorräder und Mopeds vorgeschrieben.

Winterreifen / Winterausrüstung: Für Fahrzeuge unter 3,5 t vorgeschrieben, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Serbien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen; für Fahrer auf Probe gelten niedrigere Obergrenzen.

Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz gilt auch für alle Motorrad- und Mopedfahrer.

Winterreifen / Winterausrüstung: Vom 1. November bis zum 1. April, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt; Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe an allen Rädern.

Notrufnummer: Polizei 192, Feuerwehr 193; 112 wird vom Innenministerium nicht genannt.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.