Verkehrsregeln: Österreich und Kroatien im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Österreich und Kroatien die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Österreich | Kroatien |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 100 km/h | 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | 130 km/h | 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | < 0.5 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.1 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.1 mg/ml | 0.0 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Für Motorräder und Mopeds vorgeschrieben | Saisonale Pflicht für Pkw; für Motorräder ganzjährig |
| Winterreifen / Winterausrüstung | Bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben |
| Pflichtausrüstung | Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste | Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatzglühlampen |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 112 | 112 |
Österreich
Tagfahrlicht: Scheinwerfer sind bei Tageslicht nur für Motorräder und Mopeds vorgeschrieben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Für Fahrzeuge unter 3,5 t vorgeschrieben, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Kroatien
Tagfahrlicht: Für Motorräder und Mopeds ganzjährig vorgeschrieben; für andere Fahrzeuge während der Winterzeit vorgeschrieben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung ist auf Hauptstraßen vom 15. November bis zum 15. April und auf anderen Straßen bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben.
Pflichtausrüstung: Ersatzglühlampen sind für Xenon-, Neon- oder LED-Leuchten nicht vorgeschrieben.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.