Verkehrsregeln: Andorra und Frankreich im Vergleich
Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Andorra und Frankreich die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.
| Regel | Andorra | Frankreich |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 60 / 90 km/h | 80 / 90 km/h |
| Autobahnen / Schnellstraßen | In der standardisierten Quelle nicht angegeben | 110 / 130 km/h |
| Reguläre Fahrerinnen und Fahrer | 0.5 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Fahranfängerinnen und Fahranfänger | 0.5 mg/ml | 0.2 mg/ml |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | 0.0 mg/ml | 0.5 mg/ml |
| Tagfahrlicht | Keine allgemeine Tageslichtpflicht | In der standardisierten Quelle nicht angegeben |
| Winterreifen / Winterausrüstung | An festgelegten Tagen oder bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben | Saisonal dort vorgeschrieben, wo Verkehrszeichen dies verlangen |
| Pflichtausrüstung | Warnweste | Warndreieck, Warnweste |
| Umweltzonen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Bußgelder und Durchsetzung | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen | Aktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen |
| Notrufnummer | 110 / 116 / 118 | 112 |
Andorra
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 90 km/h auf allgemeinen Straßen, 60 km/h auf Nebenstraßen. Andorra hat keine Autobahnen.
Blutalkoholgrenzen: Null gilt für Güterfahrzeuge über 3,5 t, Personenbeförderung und Einsatzdienste; kein gesonderter Grenzwert für Fahranfänger.
Tagfahrlicht: Licht ist zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, in Tunneln und immer bei eingeschränkter Sicht vorgeschrieben.
Winterreifen / Winterausrüstung: Winterausrüstung ist vorgeschrieben, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist; vom 1. November bis zum 15. Mai müssen alle Fahrzeuge Schneeketten mitführen, sofern sie nicht mit Winter- oder M+S-Reifen ausgestattet sind.
Pflichtausrüstung: Das Verkehrsgesetz selbst schreibt nur eine Warnweste vor; weitere Gegenstände können durch Durchführungsverordnungen festgelegt werden.
Notrufnummer: Polizei 110, Rettungsdienst 116, Feuerwehr 118; 112 erreicht die Bergrettung.
Frankreich
Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Quelle nennt außerdem niedrigere Begrenzungen bei Nässe sowie 50 km/h bei einer Sichtweite unter 50 Metern.
Blutalkoholgrenzen: Für Bus- und Reisebusfahrer gilt ein Grenzwert von 0,2 mg/ml.
Winterreifen / Winterausrüstung: In ausgeschilderten Bergregionen sind Winterreifen oder Schneeketten vom 1. November bis zum 31. März vorgeschrieben.
Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.