Direkter Vergleich

Verkehrsregeln: Albanien und Bosnien und Herzegowina im Vergleich

Vergleichen Sie vor der Fahrt zwischen Albanien und Bosnien und Herzegowina die wichtigsten grenzüberschreitenden Unterschiede.

Regel Albanien Bosnien und Herzegowina
Innerorts40 km/h50 km/h
Außerorts80 / 90 km/h80 km/h
Autobahnen / Schnellstraßen110 km/h100 / 130 km/h
Reguläre Fahrerinnen und Fahrer0.5 mg/ml0.3 mg/ml
Fahranfängerinnen und FahranfängerIn der standardisierten Quelle nicht angegeben0.0 mg/ml
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer0.5 mg/ml0.0 mg/ml
TagfahrlichtAußerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschriebenGanztägig vorgeschrieben
Winterreifen / WinterausrüstungPflicht, wo Verkehrszeichen es anordnenBei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben
PflichtausrüstungWarndreieck, VerbandkastenWarndreieck, Warnweste
UmweltzonenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Bußgelder und DurchsetzungAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfenAktuelle nationale oder lokale offizielle Quelle prüfen
Notrufnummer112122 / 123 / 124

Albanien

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: Die Straßenverkehrsordnung sieht 40 km/h innerorts, 90 km/h auf Haupt- und 80 km/h auf Nebenstraßen außerorts vor.

Tagfahrlicht: Abblendlicht jederzeit auf Autobahnen und Überlandstraßen; Motorräder und Mopeds immer, auf allen Straßen.

Winterreifen / Winterausrüstung: Keine landesweite Pflicht; Straßenbehörden können Winterreifen oder Ketten auf bestimmten Straßen durch Beschilderung anordnen.

Bosnien und Herzegowina

Übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahrstraßen, 80 km/h auf anderen Straßen.

Blutalkoholgrenzen: Nulltoleranz für Fahrer unter 21 Jahren oder mit weniger als 3 Jahren Fahrpraxis, die Kategorien C/D und Berufsfahrer.

Winterreifen / Winterausrüstung: Zeiträume und Spezifikationen der Winterausrüstung werden durch eine Ministerialverordnung festgelegt; das Fahren ohne sie wird dort geahndet, wo sie vorgeschrieben ist.

Pflichtausrüstung: Verbandkasten und weitere Gegenstände sind in einer separaten technischen Verordnung geregelt, die hier nicht geprüft wurde.

Notrufnummer: Polizei 122, Feuerwehr 123, Rettung 124; ein landesweiter 112-Dienst ist offiziell nicht bestätigt.

Dies ist eine Zusammenfassung für die Reiseplanung und keine Rechtsberatung. Verkehrszeichen und die aktuellen nationalen Vorschriften haben Vorrang. Prüfen Sie vor der Abfahrt immer die verlinkte offizielle Quelle.